Zuschüsse
Fördermöglichkeiten und Zuschüsse
Weiterbildungsscheck Thüringen
Berufliche Weiterbildung Sachsen (ReactEU) - individuell berufsbezogene Weiterbildung
Die Förderung richtet sich an Beschäftigte, Auszubildende und Berufsfachschüler (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr), die sich beruflich weiterbilden möchten. Dabei werden bis zu 80% der Weiterbildungskosten durch einen Zuschuss gefördert. Weitere Informationen unter:
https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-planen-ihre-mitarbeiter-oder-sich-selbst-weiterzubilden/individuell-berufsbezogene-weiterbildung.pdf
Berufliche Weiterbildung NRW
Ein Überblick über Fördermöglichkeiten findet sich unter:
https://www.weiterbildungsberatung.nrw/materialien/pdfs/thema-foerderung/uebersicht-foerderprogramm-berufliche-weiterbildung
Förderung während Rehabilitation
Teilnehmer an Reha Maßnahmen erhalten in der Regel Zuschüsse oder Erstattung von Weiterbildungen durch die LVA, die Berufsgenossenschaft oder die Deutsche Rentenversicherung/Bund. Bitte im Einzelfall erfragen.
Finanzamt
Die Aufwendungen für die Teilnahme an einer beruflichen Weiterbildung können als Werbungskosten bzw. Sonderausgaben steuerlich abgesetzt werden.
Arbeitgeber
Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber, ob er bereit ist, Ihre Aus- oder Fachfortbildung zu unterstützen. Arbeitgeber können Aus- und Fachfortbildungen unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich absetzen (SGB-AEZ § 235c).
Bonus für Mitglieder des Weg der Mitte Förderkreises
Mitglieder des Förderkreises erhalten 10 % Rabatt auf bestimmte Seminare.
Förderung von Präventionskursen
Benefit Yoga®-Seminare und -Kurse sind als Präventionsmaßnahmen von den gesetzlichen Kranken- und Gesundheitskassen anerkannt. Die Teilnahmegebühr kann daher erstattet werden. Fragen Sie Ihre Kranken-/Gesundheitskasse.
Bildungsurlaub
Einige unserer Fortbildungen und Seminare sind als Bildungsurlaub anerkannt. Sie können außerdem persönliche Absprachen mit Ihrem Arbeitgeber treffen, so dass Sie auch für von den Ländern nicht anerkannte Veranstaltungen Bildungsurlaub erhalten können.
Ermäßigung für Menschen mit geringem Einkommen
Ermäßigung für Menschen mit geringem Einkommen möglich! Bedingungen bitte erfragen.
Tel. Berlin: 030 - 813 10 40 » Frau A. Kleinke
Tel. Kloster Gerode: 036072 - 8200 » Frau Dr. E. Schaller