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Ganzheitliche Familienhilfe

Familienpflegedienst

Information für Familien

Der Familienpflegedienst mit seinem ganzheitlichen Konzept besteht seit den 1980er Jahren als Teil der WEG DER MITTE Sozialen Dienste.

Ein interdisziplinär arbeitendes professionelles Team unterstützt Berlinweit Familien in Notsituationen (§ 20 SGB VIII) und im akuten Krankheitsfall eines Elternteils (§ 38 SGB V) ebenso wie kranke und ältere Menschen, die vorübergehend nicht in der Lage sind, sich selbst zu versorgen. Zusätzlich zur Familienpflege führen wir u. a. HaushaltsOrganisationsTrainings (HOT) durch, beraten, und bieten Familienmediation. Regelmäßige Supervision und Fortbildung des Teams gewährleisten den hohen Qualitätsstandard unserer ganzheitlichen Familienpflege.

Im Leben jeder Familie gibt es Situationen, in denen die eigenen Ressourcen nicht ausreichen, um allen Aufgaben gerecht zu werden. Eine chronische oder akute Erkrankung, eine komplizierte Geburt oder eine Wochenbettdepression kann dazu führen, dass Haushalt und Kinder nicht mehr in ausreichendem Maße versorgt werden können.

Unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sind dazu da, Sie in diesen Situationen zu unterstützen und übernehmen die Versorgung und Betreuung der Kinder, führen den Haushalt weiter und sind für Sie da. Alle MitarbeiterInnen sind fachlich geschult und arbeiten ganzheitlich. Sie verfügen über gute Kochkenntnisse und achten – wenn gewünscht - auf eine vollwertige gesunde Ernährung. Sie sind vertraut mit dem Zubereiten vegetarischer und veganer Kost.

Qualifizierte Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter in unserem Team, die im Rahmen des Bundesprogramms "Elternchance ist Kinderchance" ausgebildet wurden,  stehen ebenfalls Eltern zur Seite und geben praktischen Rat zu Erziehungsfragen und zu allgemeinen Fragen der Bildung.

 

Unsere Mitarbeiter verfügen neben Deutsch über Sprachkenntnisse in:

  • Französisch
  • Englisch
  • Polnisch
  • Russisch
  • Vietnamesisch
  • Arabisch
  • Hebräisch
  • Ibo (Nigeria)


Qualitätsmanagement

Wir evaluieren unsere Arbeit stetig durch die Auswertung von Fragebögen in Bezug auf Qualität der Einsätze und der Koordination. Die MitarbeiterInnen führen Pflegedokumentationen und nehmen regelmäßig an fachspezifischen Fortbildungen und Supervision teil. Zur Vorbereitung auf die Tätigkeit bieten wir eine intensive Einarbeitungszeit mit individueller Anleitung und Begleitung.


Wir sind spezialisiert auf Einsätze

  • in Familien mit früh geborenen Kindern
  • in Familien mit Mehrlingsgeburten
  • in Familien mit Neugeborenen
  • in spezifischen Problemlagen


Wer kann sich an uns wenden?

  • Familien mit Kindern unter 12 bzw. 14 Jahren, in denen der haushaltsführende Teil (meistens die Mutter) erkrankt ist, auf Kur oder im Krankenhaus
  • Alleinerziehende Eltern, die aus o.g. Gründen ihre Kinder nicht versorgen können
  • Familien, die in Notsituationen geraten sind
  • Werdende Mütter mit Risikoschwangerschaften
  • Frauen, die gerade entbunden haben, oder nach einer schweren Geburt noch sehr geschwächt sind
  • Menschen mit schweren Erkrankungen, nach Operationen und Krankenhausaufenthalten


Wer bezahlt die Familienpflege?

  • Unter bestimmten Voraussetzungen
  • die Krankenkasse, nach § 38 SGB V
  • das Jugendamt nach § 20 SGB VIII
  • Beihilfe
  • Im Falle einer Kur oder eine Reha-Maßnahme die Krankenkasse, die Rentenversicherung oder die Berufsgenossenschaft


Wir beraten Sie gern in allen Fragen rund um die Antragstellung!

Kontakt

Ansprechpartner: Uwe Fischer, Joanna Bohlmann
Tel: (030) 814 10 67, Fax: (030) 813 82 81
Bürozeiten: Mo. - Fr. 9.00 -12.30 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Mail: fam@wegdermitte.de

 

Informationen für Fachpersonal

Familienpflege und Frühe Hilfen


Arbeitshilfe zur Versorgung und
Betreuung von Kindern in Not-
situationen nach § 20 SGB VIII

» Infobroschüre herunterladen (1,7 mb)

Frühe Hilfen wenden sich insbesondere an Familien in Problemlagen und leisten einen Beitrag, das Risiko für das Wohl und für ein gesundes, geborgenes Aufwachsen zu mindern. Die Familienpflege ist durch den niedrigschwelligen Zugang und den handlungspraktischen Ansatz in Risiko- und Problemlagen ein äußerst wirksames Instrument und kann in Belastungssituationen die physische und psychische Grundversorgung sichern und somit die familiäre Situation stabilisieren. Die vertraute häusliche Lebensgemeinschaft und das soziale Umfeld  bleiben erhalten.


Gesetzliche Änderung ab 1.1.2016 zu § 38 SGB V

§ 38 SGB V: Die Versicherte erhält Haushaltshilfe, soweit ihr wegen Schwangerschaft oder Entbindung die Weiterführung des Haushaltes nicht möglich ist und eine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.

NEU seit 2016:
(2) Für Verwandte und Verschwägerte bis zum zweiten Grad werden keine Kosten erstattet; die Krankenkasse kann jedoch die erforderlichen Fahrkosten und den Verdienstausfall erstatten, wenn die Erstattung in einem angemessenen Verhältnis zu den sonst für eine Ersatzkraft entstehenden Kosten steht.

(3) Darüber hinaus erhalten Versicherte auch dann Haushaltshilfe, wenn ihnen die Weiterführung des Haushalts wegen schwerer Krankheit oder wegen akuter Verschlimmerung einer Krankheit, insbesondere nach einem Krankenhausaufenthalt, nach einer ambulanten Operation oder nach einer ambulanten Krankenhausbehandlung, nicht möglich ist, längstens jedoch für die Dauer von vier Wochen. Der Anspruch auf Haushaltshilfe besteht nur, soweit eine im Haushalt lebende Person den Haushalt nicht weiterführen kann.  

(4) Wenn im Haushalt ein Kind lebt, das bei Beginn der Haushaltshilfe das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder das beeinträchtigt und auf Hilfe angewiesen ist, verlängert sich der Anspruch nach Satz 3 auf längstens 26 Wochen. Kann die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen oder besteht Grund, davon abzusehen, sind den Versicherten die Kosten für eine selbstbeschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten.

Versicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, leisten als Zuzahlung je Kalendertag der Leistungsinanspruchnahme den sich nach § 61 Satz 1 ergebenden Betrag an die Krankenkasse.


(2) Die Satzung kann bestimmen, dass die Krankenkasse in anderen als den in Absatz 1 genannten Fällen Haushaltshilfe erbringt, wenn Versicherten wegen Krankheit die Weiterführung des Haushalts nicht möglich ist. Sie kann dabei von Absatz 1 Satz 2 bis 4 abweichen sowie Umfang und Dauer der Leistung bestimmen.

Versicherte ohne Kinder können diese Leistung ebenfalls nach einer Behandlung oder einer Operation im Krankenhaus bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen.

 

Kontakt

Ansprechpartner: Uwe Fischer, Joanna Bohlmann
Tel: (030) 814 10 67, Fax: (030) 813 82 81
Bürozeiten: Mo. - Fr. 9.00 -12.30 Uhr und 13.30 - 15.00 Uhr
Mail: fam@wegdermitte.de

 

Aktuelles
"Rahmenbedingungen schaffen, um die Unterstützung von Familien in Notsituationen zu gewährleisten!"

Das folgende Interview wurde im Blog "Jugendhilfe bewegt" des PARITÄTISCHEN Berlin veröffentlicht.

» zum Blog



Elternchance ist Kinderchance
Qualifizierte Elternbegleiterinnen und Elternbegleiter, die im Rahmen des Bundesprogramms "Elternchance ist Kinderchance" ausgebildet wurden,  stehen seit 2014 Eltern zur Seite und geben praktischen Rat zu Erziehungsfragen und zu allgemeinen Fragen der Bildung.



Ansprechparterin: Joanna Bohlmann, Tel. 814 10 67, fam@wegdermitte.de