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NEU: Die lebendige Matrix

Ort: Berlin
Dozent(en): Michael Kern D.O., B.C.S.T., N.D.
Preis: € 500,-
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Die lebendige Matrix

Die Faszie als lebendige Matrix des menschlichen Körpers

Dr. Still, der Begründer der Osteopathie, schrieb: "Die Seele des Menschen, mit all den Strömen reinen, lebendigen Wassers, scheint in den Faszien seines Körpers zu wohnen". Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse zeigen, dass die Faszien nicht einfach nur ein verbindendes und umhüllendes Gewebe sind, sondern eine "flüssige kristalline Matrix", die als Kommunikationssystem für den gesamten Körper fungiert. Faszien sind in hohem Maße von spezialisierten sensorischen Nerven durchzogen, die Informationen an das zentrale Nervensystem weiterleiten und zur Regulierung der Körperphysiologie beitragen. Sie spielen auch eine zentrale Rolle für die Biotensegrity des Körpers.

In diesem Seminar erkunden wir die neue Wissenschaft der Faszien und setzen dieses Wissen in der Behandlung mit Biodynamischen Craniosacralen Ansätzen praktisch um.

Behandelte Themen:

  • Faszienzellen und die lebende Matrix
  • oberflächliche und tiefe Faszien
  • die Rolle der Myofibroblasten in den Faszien
  • Faszien als wichtiger Bestandteil des Nervensystems
  • Faszien als piezoelektrisches, elektromagnetisches und mit Licht arbeitendes Kommunikationssystem
  • die sensorischen Nerven für sanfte Berührung in den Faszien
  • Tensegrity und Biotensegrity
  • die Hydratation der Faszien und ihre wechselseitige Spannung
  • Synchronisation von Faszien mit der Primäratmung
  • die Faszien des Psoas und ihre Verbindungen zu Nieren, Zwerchfell, Blase und den Beckenorganen
  • die Rolle der thorakolumbalen Faszien bei Schmerzen im unteren Rücken
  • das Arbeiten mit der Mittellinienfunktion in den langen Röhrenknochen: "Kraftpunkte"
  • Faszienverbindungen zwischen Keilbein und Herz

Anmeldeschluss: 20.7.2023

 

Zwei Artikel von Michael Kern zu dem Thema "Die lebendige Matrix":

Diese Veranstaltung ist als Bildunszeit anerkannt gemäß § 10 Absatz 1 Satz 3 Berliner Bildungszeitgesetz [BiZeitG] vom 05.07.2021 (GVBl. S. 849). Die entsprechende Bescheinigung schicken wir auf Anfrage zu.